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Rollstuhl- und Patiententransporte.Leistungen der Krankenkasse sind i.d.R. folgende:► Transporte zu teil- & vollstationären Aufenthalten im Krankenhaus ► Transporte zur amb. Operation gemäß § 115b SGB V (incl. Nachbehandlung) ► Transporte zu Serienbehandlungen (z.B. Dialyse; Bestrahlung usw.) ►
Transporte zu ambulanten Behandlungen (z.B. Arztpraxen; Physio- & Ergotherapien
ect.) Krankenkassenleistung ?Voraussetzungen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bei ambulante Behandlungen: ► Pflegegrad 3 , 4 oder 5 (früher Pflegestufen 2-3) ► Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen aG oder H oder Bl
Fahrten gelten als genehmigt, wenn eine der o.g Voraussetzung gegeben ist. Eine Genehmigung seitens der Krankenkassen ist
i.d.R. nicht notwendig. Privatleistung ?Natürlich bieten wir alle aufgeführten Transportarten auch als Privatleistung an.Sollte für Beförderungen kein eigener Rollstuhl Ihrerseits vorhanden sein, wird Ihnen zum Zeitpunkt des Transportes kostenfrei einer zur Verfügung gestellt |
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