Rollstuhl- und Patiententransporte.

Leistungen der Krankenkasse sind i.d.R. folgende:

Transporte zu teil- & vollstationären Aufenthalten im Krankenhaus

Transporte zur amb. Operation gemäß § 115b SGB V (incl. Nachbehandlung)

Transporte zu Serienbehandlungen (z.B. Dialyse; Bestrahlung usw.)

Transporte zu ambulanten Behandlungen (z.B. Arztpraxen; Physio- & Ergotherapien ect.)


Krankenkassenleistung ?

Voraussetzungen zur Kostenübernahme seitens der Krankenkassen bei ambulante Behandlungen:

Pflegegrad 3 , 4  oder 5 (früher Pflegestufen 2-3)

Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen aG oder H oder Bl

     

     Fahrten gelten als genehmigt, wenn eine der o.g Voraussetzung gegeben ist. Eine Genehmigung 

    seitens der Krankenkassen ist i.d.R. nicht notwendig.
 

 

Privatleistung ?

Natürlich bieten wir alle aufgeführten Transportarten auch als Privatleistung an.

Sollte für Beförderungen kein eigener Rollstuhl Ihrerseits vorhanden sein, wird Ihnen zum Zeitpunkt des

Transportes kostenfrei einer zur Verfügung gestellt

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